Robert Koch Institut wertet Handydaten aus

Die Telekom übergab fünf Gigabyte Handydaten an das Robert Koch Institut. Damit soll geprüft werden, ob sich die Maßnahmen gegen COVID-19 bewähren.

In anderen Ländern wie China, Südkorea oder auch Israel ist es längst etablierte Praxis. Big Data gegen das Virus. Israel beispielsweise prüft individualisiert anhand von Handydaten, ob sich Infizierte an die Quarantäne halten. Jetzt werden auch in Deutschland Handydaten zur Eindämmung der Pandemie ausgewertet. Die Telekom hat Daten an das Robert Koch Institut (RKI) übermittelt. Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Daten aber nicht personenbezogen. Es handelt sich um anonymisierte Massendaten. Das Robert Koch Institut will damit überprüfen, ob sich die Bevölkerung an die von der Bundesregierung empfohlenen Richtlinien hält. Die Standortdaten von 46 Millionen Nutzer_innen geben Aufschluss über Bewegungsströme. Wenn Menschen sich so viel bewegen würden wie bisher, werde es sehr schwer, das Virus einzudämmen, sagte RKI Präsident Lothar Wieler. Anhand der Daten könne man zuverlässigere Prognosen zu Infektionszahlen erstellen. Außerdem könne man auf Gründe für Anstieg und Rückgang der Infektionszahlen schließen. Die Datenübergabe steht im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen. Bereits 2015 erlaubte die Datenschutzbeaftragte Andrea Voßhoff ein abgestimmtes Verfahren für Datenübergabe an das RKI. Die Daten seien sowieso frei käuflich, betonte Wieler. In dieser Situation hat sie die Telekom allerdings unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Notlage rechtfertigt diese Datenübergabe, sagte auch der derzeitige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Wieler möchte aber noch weitergehen. Er nannte die Datenauswertung wörtlich „eine gute Möglichkeit, um Kontaktpersonen von Infizierten aufzuspüren“. Dabei würde es aber um personenbezogene Daten gehen.
Bedenken an der Auswertung äußerte der Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen. Der neuen Osnarbrücker Zeitung sagte er diesbezüglich in einem Interview, man müsse bei allen Maßnahmen schauen, ob die Relation noch stimmt.
Tatsächlich genehmigt das Infektionsschutzgesetz eine Weitergabe auch von personenbezogenen Daten an das Robert Koch Institut. Laut Datenschutzgrundverordnung bedarf es für das Handy-Tracking allerdings der Einwilligung der Nutzer_innen.
Ob die Personenbezogene Auswertung von Handydaten kommt, wird sich zeigen. Die Deutschen sind beim Thema Datenschutz etwas vorsichtiger als andere Länder. Eine Überwachung nach dem Vorbild Israels wird es deshalb hierzulande eher nicht geben.