Bundesverfassungsgericht: Versammlungen im Einzelfall prüfen

Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der Corona-Epidemie ein Versammlungsverbot beanstandet. Konkret ging es um mehrere Demonstrationen in Gießen, berichtet die TAZ. In Zukunft müssen Demonstrationen einzeln geprüft werden. Generelle Demonstrationsverbote sind damit nicht rechtens.

Bei den verbotenen Demonstrationen handelt es sich um solche, zu denen die Projektwerkstatt Saasen aufgerufen hatte. Die Projektwerkstatt fordert eine Sperrung von Straßen, damit Radfahrende und zu Fuß Gehende Abstand halten können. Dabei wollten die Demonstrierenden einen Abstand von sechs Metern nebeneinander und 10 Meter vor- und hintereinander halten.

Mittlerweile habe die Stadt Gießen die Kundgebungen zugelassen. Maximal 15 Teilnehmende dürften nun für eine Stunde unter Wahrung des Sicherheitsabstandes gemeinsam demonstrieren.

Bereits vor dem Urteil aus Karlsruhe, haben mehrere Verwaltungsgerichte Demonstrationen zugelassen, die wegen der Ansteckungsgefahr ursprünglich abgesagt wurden. Mit der Begründung: Gegen Coronamaßnahmen kann man nur jetzt demonstrieren.