Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden ab dem 13.06. in Thüringen gelockert. Was ist neu?
Das gab das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, auf seiner Website bekannt. Es wird weiterhin dazu geraten, Kontakte gering zu halten. Allerdings wird es keine Bußgelder mehr geben, sollte man sich nicht an die Empfehlungen halten. Private Feiern sind wieder erlaubt. Bei mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen oder 75 unter freiem Himmel, muss die Veranstaltung mindestens 2 Tage zuvor beim jeweiligen Landkreis bzw. Stadt angemeldet werden. Dabei sollen auch Infektionsschutzvorkehrungen getroffen werden.
Unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzeptes dürfen ebenso Konzerthäuser, Theater und Kinos in geschlossenen Räumen wieder öffnen. Genau so wie Mehrgenerationenhäuser, Senioreneinrichtungen wie z.b. Seniorenclubs oder Büros und Reisebusveranstaltungen.
Gleiches gilt auch für Tagespflegeeinrichtungen. Also z.B. Kitas.
Zur Kontaktnachverfolgung sollen die Kontaktdaten von Gaststättenbesuchern und Besuchern öffentlicher Veranstaltungen erfasst werden. Dabei geht es konkret um den Namen und Vornamen, Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum des Besuchs und Beginn und Ende der Anwesenheit. Diese Daten dürfen dann aber nur zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden.
Was gilt weiterhin?
Der vielleicht wichtigste Punkt, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften, ist weiterhin verpflichtend. Außerdem bleiben Clubs, Bordelle, größere Feste und Sportveranstaltungen mit Zuschauern verboten.