Seit dem 3. April gilt in Thüringen ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen.
Wer sich nicht an den Mindetsabstand von 1,5 Metern hält, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Versammlungen mit mehr als zwei Personen können die Teilnehmenden 200 Euro kosten, den Veranstalter der Versammlung bis zu 1.000 Euro. Setzt ein Betrieb sich über die Maßnahmen des Landes hinweg und nimmt nimmt den Betrieb wieder auf, kann dies bis zu 5.000 Euro kosten.
Das Infektionsschutzgesetz sieht Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro bei Verstößen vor. Mit dem Bußgeldkatalog ist nun klar geregelt, wie hart welcher Verstoß geahndet wird. Abweichungen blieben aber in Ausnahmefällen weiterhin möglich.