Verschärfte Ausgangsregeln ab Sonntag in Jena: Frische Luft ohne zu gefährden

Die Stadt Jena hat ihre seit Freitag geltende Allgemeinverfügung noch einmal verschärft. Neben der Schließung nicht unbedingt notwendiger Läden und einem generellen Versammlungsverbot gelten ab Sonntag strenge Regeln für das Verlassen der Wohnung.

So spricht die Stadt ein Betretungsverbot für öffentliche Orte aus. Das sind Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen, Parkanlagen, Parkplätze und der Stadtwald. Ausnahmen gelten für Personen, die allein, zu zweit, mit ihrem Haustier oder Personen aus dem gemeinsamen Haushalt vor die Tür gehen. Weiterhin bleibt der Weg zum Einkauf, zur Arbeit, zum Arzt oder zur Unterstützung einer hilfebedürftigen Person und zurück nach Hause gestattet.

Verschärfungen gelten ab Sonntag auch für weitere Verkaufsstellen, die nicht mehr geöffnet haben dürfen, und für Dienstleistungen im Handwerk, bei denen es sich um keinen Notfall handelt. Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind nur noch dann gestattet, wenn sie durch einen Arzt angeordnet wurden oder medizinisch notwendig sind.

Verstöße gegen die ab Sonntag geltende Allgemeinverfügung werden mit einem Bußgeld zwischen 50 und 25.000 € geahndet.

Bayern hat bereits am Freitag strengere Ausgangsregeln erlassen. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, seien im Gegensatz zu vorherigen, weniger strengen Erlassen seitdem kaum Verstöße zu gemeldet worden.

Die gesamte Allgemeinverfügung gibt es später in dieser Sendung, immer wieder auf RADIO OKJ, auf radio-okj.info/corona und im QuarantäneCast auf Spotify und Apple Podcasts.