Jenakultur wartet bei der Absage der Kulturarena noch auf klare Beschlüsse der Landesregierung. Die Definition von Großveranstaltungen durch das Land sei nicht klar, so Werkleiter Jonas Zipf gegenüber JenaTV.
Großveranstaltungen sollen nach einem Beschluss von Bund und Ländern bis zum 31. August nicht stattfinden. Solange es aber keine Definition von Großveranstaltung gebe, könne man die Kulturarena aus vertragsrechtlichen Gründen nicht absagen.
Man mache sich damit keine falschen Hoffnungen, dass die Kulturarena noch stattfinden könne. Für die Absage an die Partner_innen sei allein die rechtliche Grundlage wichtig. Man fordere das Land erneut dazu auf, den Begriff Großveranstaltung zu definieren, so Zipf.