Urteil: Aus Gaststätte kann kein Laden werden

Eine Gaststätte kann nach einer Gerichtsentscheidung auch in Corona-Zeiten nicht einfach in ein Geschäft umgewandelt werden. Dafür braucht es eine baurechtliche Genehmigung, entschied das Verwaltungsgericht in Köln. Ein Wirtshaus müsse andere Standards erfüllen, als ein Geschäft, heißt es weiter.

Ein Restaurantbesitzer aus Bergisch Gladbach musste wegen der Pandemie schließen und wollte daraufhin Waren in seinem Restaurant verkaufen, berichtet die Deutsche Presseagentur. Auf Nachfrage bei der Stadt Köln folgte eine Absage. Daraufhin schickte der Mann einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Die Entscheidung fiel zugunsten der Stadt aus.