Wegen der Corona-Pandemie sind TÜV-Plaketten an Fahrzeugen, die im April oder Mail ablaufen, zwei Monate länger gültig. Das soll Autobesitzer_innen mehr Zeit für die Hauptuntersuchung geben.
Polizei und Ordnungsämter seien über diese Entscheidung informiert und werden wegen einer abgelaufenen Plakette keine Strafgelder erheben, sagte Bundesverkehrsminister Scheuer der Bild-Zeitung.