Der Thüringer Landtag hat einen Rettungsschirm beschlossen. Er soll vor Allem kleineren Unternehmen und Selbstständigen zu Gute kommen.
Unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie leidet die Wirtschaft. Besonders kleinere Unternehmen und Selbstständige haben es schwer. Letzten Freitag hat der Landtag ein „Corona Soforthilfeprogramm“ beschlossen, wie es Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee nennt. Zuvor hatte bereits die CDU-Fraktion schnelle und unbürokratische Hilfe für Unternehmen gefordert, die unter der Krise leiden.
Der Rettungsschirm richtet sich an gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Auch Selbstständige können die Hilfe beantragen, einschließlich Künstler_innen. Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 Euro, hängt aber stark von der Anzahl der Beschäftigten ab. Ziel des Rettungsschirmes sei es, Unternehmensinsolvenzen zu verhindern und damit Arbeitsplätze zu erhalten, hieß es am Freitag aus dem Wirtschaftsministerium.
Die Soforthilfe soll über akute Notstände der ersten Zeit hinweghelfen. Langfristig sollen Kredite mit niedrigen bis gar keinen Zinsen den Unternehmen helfen über die Runden zu kommen. Hierfür plant die Landesregierung einen Corona-Spezialfonds.
Die IHK kritisierte vergangenen Mittwoch dieses vorgehen. Kredite würden aus Sicht nicht nachhaltig weiterhelfen, weil Mieten, Löhne und Betriebskosten zu einer Insolvenzwelle und der aktuelle Schock zu einer dauerhaften Schwächung der Wirtschaft führt“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Höhne.
Fünf Jahre werde es dauern, bis sich die Thüringer Wirtschaft wieder vom Coronatief erholt haben wird, schätzt Wirtschaftsminister Tiefensee. Er rechnet mit einem Förderbedarf von insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Diese Summe werde das Land Thüringen nicht alleine stemmen können. Deshalb sei man auf Unterstützung durch den Bund und die Europäische Union angewiesen.
Der Antrag auf die Soforthilfe für Unternehmen kann ab heute gestellt werden, auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank.