Thüringen will schrittweise den Lockdown aufheben, einige Etappen noch unklar

Das Kontaktverbot soll bis zum 3. Mai weiter gelten. Darauf einigten sich Bund und Länder laut Nachrichtenagentur dpa am gestrigen Mittwoch. Indes hat Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow Lockerungen der Schutzmaßnahmen angekündigt. In Thüringen solle der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen werden, Läden öffnen und Demonstrationen ermöglicht werden. Schutzregeln gegen die Ausbreitung des Coronavirus sollten dabei immer eingehalten werden. Das berichtete der MDR am Mittwoch.

Abiturklassen würden ab dem 27. April in die Schulen zurückkehren und Läden bis 800 Quadratmeter Ladenfläche wieder öffnen. Vorausgesetzt jeder Kunde im Laden verfügt über einen Raum von mindestens 20 Quadratmetern. Läden können auch wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf unter 800 Quadratmeter verkleinern. Entscheidend sei der eingehaltene Sicherheitsabstand, so Ramelow. Auch Fahrrad- und Autohändler_innen sowie Buchhandlungen dürfen wieder das Geschäft aufnehmen.

Schüler_innen, die die mittlere Reife absolvieren, dürfen ab dem 4. Mai in die Schulen zurückkehren. Dann dürfen auch Frisörläden wieder öffnen, vorausgesetzt Kunden und Beschäftigte tragen Mundschutz. Bis zum zweiten Juni sollten alle Schüler_innen wieder die Schulen besuchen.

Die Wiedereinführung von Gottesdiensten wird in Abstimmung mit Kirchen geplant. Ein Regelwerk soll Versammlungen und Demonstrationen wieder ermöglichen, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.

Eine Mundschutzpflicht wird es jedoch nicht geben. Der Ministerpräsident empfiehlt aber das Tragen von Mundschutz insbesondere im ÖPNV und im Einzelhandel. Zudem sollten die Menschen auf Reisen verzichten.

Gaststätten, Theater und Diskotheken bleiben geschlossen. Auch Großveranstaltungen wie Stadionbesuche oder Konzerte bleiben deutschlandweit bis Ende August verboten.

Für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen wolle man spezielle Schutzkonzepte erarbeiten, so der Beschluss von Bund und Ländern. Diese sollten mit der Expertise von Fachärzt_innen für jede Einrichtung individuell aufgestellt werden. Die Schutzmaßnahmen sollten nicht die soziale Isolation der Bewohner_innen bedeuten, zitiert die dpa den Beschluss vom Mittwoch.
Trotz Lockerung Lockerungen drängen Bund und Länder weiterhin darauf Abstand zu wahren und Hygieneregeln einzuhalten.