Thüringen wird die Notfallbetreuung von Kindern mehr Menschen zur Verfügung stellen. Ab dem 27. April haben Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder.
Wie die deutsche Presseagentur berichtet, gab Bildungsminister Holter gestern bekannt, dass neben Alleinerziehenden auch Mitarbeitende der Agentur für Arbeit, des Jobcenter und von Sozialämtern Anspruch auf Notbetreuungsplätze haben. Des Weiteren können Lehrkräfte, Erzieher_innen, Auszibildende und Schüler_innen vor einer Prüfung ihre Kinder in die Notbetreuung geben.
Wie der MDR berichtet, gibt es für die Wiedereröffnungen von Kindergärten noch keine weiteren Pläne. Auch Horte sollen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.