Thüringen stellt Soforthilfen für gemeinnützige Organisationen bereit

Die Thüringer Landesregierung nimmt nun auch gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen in die Gruppe derer auf, die während der Corona-Pandemie Soforthilfen erhalten können, sollte sich eine finanzielle Notlage abzeichnen. Das gab die Thüringer Staatskanzlei am Mittwoch bekannt.

Von der Regelung betroffen sind die Bereiche Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien. Die Höhe der Soforthilfen richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten einer Organisation. Bis zu 9.000 Euro können Organisationen und Einrichtungen erhalten, wenn sie bis zu fünf Personen beschäftigen. Der Maximalbetrag von 30.000 Euro kann bei einer Beschäftigtenzahl zwischen 26 und 50 ausgeschüttet werden. Zu den Beschäftigen zählen neben Auszubildenden auch Personen mit Mini-Job, jedoch in Abhängigkeit zu ihrem Arbeitspensum nur anteilig.