Quarantäne in der Gemeinschaftsunterkunft

Die Gemeinschaftsunterkunft am Spitzweidenweg 107. (Bild: Quirin Hacker)

Wenn in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Spitzweidenweg ein positives Testergebnis auftaucht, müssen alle BewohnerInnen eines Gangs gemeinsam in Quarantäne. Das bedeutet für BewohnerInnen eine erhebliche Belastung. Bei der Beschreibung der Zustände widersprechen sich BewohnerInnen und Verwaltung.