Systemrelevanten Studierenden wird Zuverdienst nicht angerechnet

Das Kabinett der Bundesregierung nimmt Änderungen beim BAföG und bei befristeten Verträgen in der Wissenschaft vor. Studierende und Auszubildende, die sich in systemrelevanten Bereichen einbringen und BaföG beziehen, sollen den vollen Lohn für ihre Arbeit erhalten. Das geht aus Berichten des Spiegels mit Verweis auf Nachrichtenagenturen hervor.

Bisher mussten Einnahmen über 450€ angerechnet werden. Unter systemrelevanten Bereichen versteht Bundesforschungsministerin Karliczek Medizin-Studierende in Krankenhäusern, Pflege-Auszubildende und Erzieher_innen in Ausbildung.

Auslaufende Verträge von Wissenschaftler_innen sollen nach dem Plan des Forschungsministeriums zudem während der Corona-Pandemie um sechs Monate verlängert werden können.