Rettungsdienste wegen fehlender Hygieneausrüstung handlungsunfähig?

Das Deutsche Rote Kreuz bangt angesichts mangelnder Versorgung von Schutzkleidung um seine Einsatzfähigkeit. Rettungsdienste und Pflegedienste könnten von Ausfällen betroffen sein. Die Präsidentin des DRK sieht die Politik in der Verantwortung.

Atemschutzmasken sind begehrter als je zu vor. Die derzeitige Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem. Davon ist auch das Deutsche Rote Kreuz betroffen – ausgerechnet. Denn hier werden die Atemschutzmasken dringender benötigt als teilweise anderswo. Nach Informationen der Mediengruppe Thüringen könnten ab heute Rettungsdienste ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen, schlicht weil ihnen die Schutzkleidung fehlt.

Bereits am Freitag wandte sich die DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt mit der Bitte an die Politik, für nötige Schutzkleidung zu sorgen. Der Vorstandsvorsitzende des Thüringer DRK-Landesverbandes Peter Schreiber bekräftigte diese Bitte. Am Montagnachmittag kündigte das Sozialministerium eine Reaktion auf den Notstand an. Das sagte ein Sprecher des Ministeriums. Details werden derzeit noch erwartet.

Das Deutsche Rote Kreuz beschäftigt mit 70 Prozent den Löwenanteil der Rettungsdienste in Thüringen. Auch andere Rettungsdienste sind von dem Problem betroffen. Würden sie wegen mangelnder Schutzausrüstung ausfallen, wäre das fatal. Schreiber fühlt sich im Stich gelassen: „Wir haben den Eindruck, dass der Rettungsdienst in allen Planungen vergessen wurde“, sagte er der Mediengruppe Thüringen.

Helfen könnte auch eine Ausweitung des Budgets. Die erstattete Pauschale für Schutzkleidung reicht nicht mehr aus, weil sich der Preis inzwischen vervielfacht hat.

Nicht nur der Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes ist betroffen. Tagespflege, ambulante Pflegedienste und Beratungsangebote: Viele gemeinnützige Pflegeeinrichtungen stünden vor Schwierigkeiten, sagt Gerda Hasselfeldt. Die Coronakrise ist für sie eine finanzielle Belastung, die zur chronischen Unterfinanzierung hinzukommt. Wegen des legalen Status der Gemeinnützigkeit können diese Organisationen nur begrenzt finanzielle Rücklagen bilden. Hasselfeldt fordert deshalb eine Anpassung im Arbeitsgesetz und Unterstützung bei der Finanzierung von Leistungen. Sie warnt: Würden diese Angebote wegfallen, träfe das vor allem die Schwachen und Benachteiligten unserer Gesellschaft.