Seit Karfreitag gilt in Thüringen eine zweiwöchige Quarantänepflicht für alle aus dem Ausland Einreisenden. Das berichtet die Deutsche Presseagentur.
Betroffene müssen sich bei den entsprechenden Behörden melden und dürfen keinen Besuch von Personen, außerhalb ihres Haushaltes erhalten. Arbeiten dürfen sie hingegen, sofern es von Zuhause aus möglich ist. Davon ausgenommen sind unter Anderem Berufsgruppen wie Piloten, Lastwagenfahrer oder medizinisches Personal.
Thüringen setzt mit der Verordnung einen Beschluss um, auf den sich Bund und Länder am Mittwoch geeinigt haben. In Jena gilt eine ähnliche Regelung schon seit einigen Wochen.