Rentner_innen dürfen wegen der Corona-Epidemie in 2020 mehr Geld hinzuverdienen.
Die Deutsche Rentenversicherung hob die Grenze für Hinzuverdienste von 6.300 Euro auf 44.590 Euro an. Übersteigt das Jahreseinkommen diesen Betrag nicht, wird die vorgezogene Altersrente nicht gekürzt. Diese Regelung soll bei der Bewältigung der Corona-Pandemie helfen und gilt für das Jahr 2020. Ab 2021 sinkt die Hinzuverdienstgrenze wieder auf 6.300 Euro. Dabei müssen durch eine großzügigere Zeitgrenze, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, zwischen März und Oktober 2020 für eine kurzzeitige Beschäftigung bis fünf Monate oder 115 Arbeitstage keine Sozialabgaben geleistet werden.