Längere Arbeitstage während Corona-Pandemie möglich

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat durch eine Rechtsverordnung den 12 Stunden Arbeitstag erlaubt. Das Arbeitszeitgesetz wird bis Ende Juni gelockert, um die Versorgung sicherzustellen. Die Verordnung gilt für die Bereiche öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Pflege und die Versorgung mit existentiellen Gütern.

Auch die Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen Ende und Beginn der Arbeit wurde auf 9 Stunden verkürzt. Außerdem lockert die Verordnung das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen, so die Nachrichtenagentur Reuters.

Alle Ausnahmen sind auf bestimmte Tätigkeiten eingeschränkt. Dazu zählen das Herstellen, Verpacken und Einräumen von Waren oder auch die medizinische Behandlung und Pflege.

Die Verordnung tritt ohne weitere Kabinettsbefassung in Kraft.

Auf Drängen der Verdi sind Lebensmittelgeschäfte und Lieferdienste von der Verordnung ausgenommen.