Das Land Thüringen hat seine verhängten Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gelockert.
Es gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern. Im öffentlichen Raum darf die Größe einer Gruppe zwei nicht überschreiten. Es sei denn, die Personen wohnen im selben Haushalt oder bewegen sich in einem Verkehrsmittel.
Lockerungen in der Übersicht:
- Geschäfte des Einzelhandels bis maximal 800 Quadratmeter dürfen ab dem 24. April wieder öffnen. Geschäfte können ihre Verkaufsfläche auch auf diese Größe beschränken.
- Beratungsstellen, Museen, Bibliotheken Zoos, botanische Gärten Messen, Spezialmärkte und Wettbüros öffnen am 27. April wieder
- Ab diesem Zeitpunkt können Leistungssportler in Einzelfällen eine Sondergenehmigung für ihr Training erhalten.
- Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Personen sind in Ausnahmefällen ab 03. Mai erlaubt
- Zu diesem Zeitpunkt dürfen auch Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 50 Personen abgehalten werden, wenn Hygienevorschriften eingehalten werden.
- Auch Gottesdienste sollen ab dann wieder möglich sein.
- Schulen öffnen ab dem 27. April wieder für Klassen, die das Abitur ablegen oder für Abschlussjahrgänge in Altenpflegeberufen bzw. Steuerfachgestellte. Andere Abschlussklassen oder Prüflinge könne ab dem 04. Mai wieder in die Schule gehen.
- Volkshochschulen dürfen ab dem 04. Mai wieder den Betrieb aufnehmen, wenn sie auf einen Schulabschluss vorbereiten und sogar ab dem 27. April, wenn sie auf das Abitur vorbereiten.
- Friseursalons dürfen ab dem 04. Mai wieder öffnen.
Alle anderen Regelungen, darunter die Schließung von Fitnessstudios, teilweise Restaurants und Hotels bleiben weitgehend bestehen.
Wer aus dem Ausland einreist, muss sich nach wie vor bei den Gesundheitsämtern melden und für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
In Jena herrscht bei Nutzung des ÖPNV, in öffentlichen Gebäuden, in Geschäften und am Arbeitsplatz weiterhin Maskenpflicht.
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