Entlastung für Jenaer Mieter_innen? Maximalgrenze für Mieterhöhung gesenkt

Steigen Jenaer Mieten mit dem neuen Beschluss zukünftig weniger rasant an? (Foto: J.Triepke auf flickr.com/CC BY 3.0)

Die Möglichkeit der Vermieter_innen die Mieten anzuheben wurde durch einen Beschluss weiter eingeschränkt, sodass sich der Wohnungsmarkt entspannen soll. Doch wie kann der Beschluss helfen?

Jena ist ohnehin ein teures Pflaster, das wissen alle, die in Jena zur Miete wohnen. Bisher war festgelegt, dass Vermieter die Mietpreise ihrer Immobilien innerhalb von 3 Jahren um maximal 20% erhöhen dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Aufschläge durch eine Renovierung oder ähnliches.

Im Oktober hat die Stadt sich entschieden einen Antrag auf Aufnahme in die Thüringer Kappungsverordnung an den Freistaat Thüringen gestellt, um der angespannten Wohnungssituation entgegenzuwirken.
Dieser wurde genehmigt und so wurde zum 1. Januar diesen Jahres die Stadt Jena in die Thüringer Kappungsverordnung aufgenommen. Das heißt, dass die Miete ab jetzt nur noch um maximal 15% in drei Jahren ansteigen darf – hört sich erst einmal gut an.

Jedoch hat die Sache einen Haken. Da die Kappungsgrenze Teil des Privatrechts ist, liegt es nicht in der Hand der Stadt zu starke Mieterhöhungen zu verhindern. Stattdessen müssen Mieter_innen selbständig dagegen vorgehen. Der einzige Unterschied besteht in dem rechtlichen Rahmen durch den die Mieter_innen nun unterstützt werden.

Ob das für Jenaer Mieter_innen einen Unterschied macht, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Die Verordnung ist vorerst bis Ende 2024 gültig.