In Notsituationen müssen Behörden sich gegenseitig bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützen. Auch Soldat_innen der Bundeswehr können zur sogenannten Amtshilfe herangezogen werden. Bisher übernimmt die Bundeswehr vor allem Versorgungs- und Transportaufgaben.
Die Bundeswehr soll deutschlandweit Unterstützung in der Coronakrise leisten. Dazu rief Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer auf.
Wenn die zivilen Versorgungswege überlastet sind, soll die Bundeswehr einspringen. Das könne der Fall sein bei Transportaufgaben oder Gesundheitsversorgung, so Kramp-Karrenbauer. Auch Sicherheitsaufgaben schließt die Verteidigungsministerin nicht aus.
Die Hilfe der Bundeswehr für überlastete Behörden nennt man Amtshilfe. Generell ist jede Behörde in Deutschland verpflichtet einer anderen Behörde zu helfen, wenn sie ihren Aufgaben nicht nachkommen kann. Auch wenn die Bundeswehr bei Hochwasser Sandsäcke stapelt, läuft das unter Amtshilfe. Die gesetzliche Grundlage dafür ist Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes und das Verwaltungsverfahrensgesetz in den Paragraphen vier bis acht. Anfragen von Behörden an die Bundeswehr müssen sich innerhalb dieser Gesetze bewegen, sonst werden sie abgelehnt.
Rund 50 Anfragen auf Amtshilfe gab es bis Ende letzter Woche, von denen aber nicht alle bewilligt wurden. In Sachsen verteilten vergangenen Mittwoch 50 Soldat_innen Decken, Getränke und Essen an festsitzende LKW- und Autofahrer_innen, als sie an der Grenze zu Polen im Stau festsaßen.
Auch der besonders krisengebeutelte nordrhein-westfälische Landkreis Heinsberg hat die Bundeswehr gebeten bei der Auswertung von Coronatestergebnissen auszuhelfen. Außerdem übergaben Soldat_innen den Hilfskräften dort 3.000 Atemschutzmasken, 15.000 Mund- und Nasenschutzmasken sowie 8.000 Kittel und stellten zwei Beatmungsgeräte für Intensivstationen zur Verfügung. In Thüringen gibt es bisher keinen Fall von Amtshshilfe durch die Bundeswehr.
Nach Informationen der Deutschen Welle soll eine brisante Anfrage aus Suhl abgelehnt worden sein. Soldat_innen sollten hier das Aufnahmelager bewachen, in dem über 500 Migrant_innen unter Quarantäne stehen. Die Begründung war mangelndes Sicherheitspersonal. Diese Anfrage lehnten die Juristen des Verteidigungsministeriums aber ab.