Bundesregierung erlässt Regeln zum Corona-Arbeitsschutz

Das Bundesarbeitsministerium hat neue Arbeitsschutzstandards während der Corona-Krise vorgestellt. Der 10-Punkte-Plan soll Betrieben branchenübergreifend helfen, Angestellte und Kunden zu schützen.

Im Mittelpunkt stehen der Mindestabstand von 1,5 Meter und zusätzliche Hygienemaßnahmen. Können die Maßnahmen nicht eingehalten werden, wird den Betrieben selbst überlassen, andere Maßnahmen zu treffen. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsschutz sollen den Betrieben dabei helfen.

Auch eine vom Arbeitgeber angeordnete Maskenpflicht oder aufgestellte Trennwände können Teil der Schutzmaßnahmen sein. In jedem Fall solle die Zahl der Kontaktmöglichkeiten am Arbeitsplatz auf ein Minimum reduziert werden, um den Infektionsschutz zu gewährleisten. Aus diesem Grund sollen Betriebe sicherstellen, dass außerdem Mitarbeitende sich die Hände waschen und desinfizieren können. Zusätzlich sollen Betriebe sensibilisiert werden, Mitarbeitende mit Erkältungs- oder Corona-Symptomen unverzüglich nach Hause zu schicken.

Die Verordnung des Ministeriums ist eine Reaktion auf die ersten Lockerungen der Corona-Beschränkungen ab Montag.