Aus einer Pressemitteilung der Stadt:
Die Regelungen im Überblick
Maßgeblich für die Entscheidung der Krisenstabs-Leitung ist dabei die Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit der Weitergabe des Coronavirus bei ungeimpften Personen und in geschlossenen Räumen um ein Vielfaches höher ist. Die Stadt Jena ermöglicht folglich Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und für Veranstaltungen im Freien. Für die Zugangsbedingungen (2G, 2Gplus, 3G) für Einrichtungen in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die aktuelle Rechtsverordnung des Landes.
Die Allgemeinverfügung wird heute veröffentlicht, tritt am 10.2.2022 in Kraft und beinhaltet die folgenden Lockerungen:
- Kontaktbeschränkungen: 40 statt 10 Personen dürfen sich treffen, wenn ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen; nur zwei Haushalte dürfen sich treffen, wenn auch ungeimpfte Personen teilnehmen
- Öffentliche Veranstaltungen im Freien: bei öffentlichen Veranstaltungen max. 2000 Teilnehmer bei max. 75 Prozent Kapazitätsauslastung; bis 1.000 Teilnehmer gilt 2G (analog zur aktuellen Rechtsverordnung), bis 2.000 Teilnehmer gilt 2G+
- Nicht-öffentliche Veranstaltungen im Freien: max. 200 Teilnehmer
Die komplette Allgemeinverfügung der Stadt Jena findet ihr hier
Die Corona-Verordnung des Freistaats hier