Das Hamburger Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung die Begrenzung für die Verkaufsfläche von Geschäften als unrechtmäßig erklärt. Laut dem Gericht lägen keine Beweise dafür vor, dass die Verkaufsfläche eine Anziehungswirkung auf Kunden hat.
Das Land Hamburg hat umgehend eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Als nächsthöhere Instanz, müsse dieses Gericht nun entscheiden.