Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Wohnungsräumungen während der Corona-Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Das Gericht verlängerte die Räumungsfrist vom 31.03. um 3 Monate.
Ein Mieter in Berlin Mitte erhielt von seinem Vermieter im Dezember 2019 eine Räumungsfrist. Dieser klagte vor dem Landgericht und bekam nun Recht. Die Wohnungssituation in Berlin sei sehr angespannt und durch die Corona-Maßnahmen werde die Wohnungssuche weiter erschwert. Mieterverbände bezeichneten die Entscheidung als Stärkung des Mieterrechts.