Die Stadt Jena hat erneut Änderungen an der erlassenen Allgemeinverfügung vorgenommen, die derzeit das öffentliche Leben einschränkt. So dürfen Läden, die derzeit nicht geschlossen werden müssen, keinen Sonntagsverkauf mehr durchführen. Dieser war am am vergangenen Sonntag noch gestattet. Mitarbeiter_innen im Einzelhandel soll so die Möglichkeit zur Erholung gegeben werden. Weitere Änderungen betreffen in Details die Reglungen für Rückkehrende aus Risikogebieten.
So dürfen Rückkehrende aus Risikogebieten, die in sogenannter systemrelevanter Infrastruktur arbeiten, nur ihre häusliche Quarantäne verlassen und den Arbeitsplatz aufsuchen, wenn dort gewährleistet wird, dass eine Ansteckung anderer Personen nicht erfolgen kann. Auch muss der Gesundheitszustand der Person vor Ort überwacht werden.
Erleichterungen gibt es für Rechtsanwälte. Sie dürfen Gerichtstermine in Risikogebieten nun wahrnehmen.