Der Bund plant zur Bewältigung des Coronavirus eine Neuverschuldung in Höhe von 150 Milliarden Euro. Das berichtet der Deutschlandfunk. Der Bundestag soll demnach einen Nachtragshaushalt beschließen, der die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse zunächst aussetzt. Das Grundgesetz erlaubt die Aufnahme neuer Schulden nur in besonderen Fällen.