Stadtverwaltung weitet Risikogebiete aus

Die Stadtverwaltung Jena hat entschieden, die Regionen zu erweitern, die zu Risikogebieten des Coronavirus gehören. Diese Regelung gilt ab heute, Mittwoch, den 18. März.

Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts heißt es: Risikogebiete „sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch […] vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das Robert Koch-Institut verschiedene Kriterien (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (z.B. Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.“

Das Robert-Koch-Institut listet diese Gebiete auf: Italien, der Iran, die Provinz Hubei und die Stadt Wuhan in China, Südkoreas Provinz Gyeongsangbuk-do bzw. Nord-Gyeongsang, die französische Verwaltungsregion Grand Est – dazu gehören das Elsass, Lothringen und die Champagne-Ardenne. Weiterhin gelten als Risikogebiete das österreichische Bundesland Tirol, Spaniens Hauptstadt Madrid und die US-amerikanischen Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York. In Deutschland gilt der Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen als Risikogebiet.

Die Stadt Jena zählt zusätzlich diese Länder in ihrer Gänze zu den Risikogebieten: Österreich, die Schweiz, Frankreich, Spanien und die USA.

Wer sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben und dies bei den örtlichen Behörden zu melden. Das geht entweder per E-Mail corona@jena.de oder telefonisch unter 03641 49 33 33.

Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro oder mit bis zu fünf Jahren Haft belegt werden.